Anmietung des Kochstudios „die Kochstubn“
Das Kochstudio „die Kochstubn“ kann für Feiern, Veranstaltungen und Ähnliches
exklusiv gemietet werden.
BUCHUNG:
Bei Buchungsanfragen nimmt „die Kochstubn“ auf Wunsch eine vorläufige
Reservierung vor, die 7 Tage aufrecht bleibt und für beide Seiten unverbindlich ist.
Die fixe, unveränderliche Buchung des Kochstudios „die Kochstubn“ für den
gewünschten Zeitraum erfolgt durch die Bezahlung des in der Anzahlungsrechnung
ausgewiesenen Mietbetrages.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 2 Monate vor dem gebuchten
Veranstaltungstermin möglich.
Bei Stornierungen im Zeitraum von 30-60 Tagen vor der Veranstaltung belaufen sich
die Stornokosten auf 50% der Halbtagesmiete. Für spätere Stornierungen fallen
100% Stornokosten an, wenn kein Ersatztermin gebucht wird.
Bei Nichtinanspruchnahme des gebuchten und zur Verfügung gestellten
Nutzungszeitraumes wird der Mietbetrag nicht rückerstattet. Kann das Kochstudio
„die Kochstubn“ für den gebuchten Zeitraum wegen technischer Gebrechen oder
ähnlichem nicht genutzt werden, so wird der bezahlte Mietbetrag zur Gänze
rückerstattet.
Darüber hinaus gehende Haftungen durch Nichtnutzung sind beiderseits
ausgeschlossen.
SCHLÜSSELKAUTION:
Das Kochstudio „die Kochstubn“ behält sich das Recht vor, vom Nutzer
(=Vertragspartner) eine Kaution in der Höhe von EUR 200,- vor Nutzung der Räume
zu verlangen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Kochstudios „die Kochstubn“
samt Schlüssel wird die Kaution spätestens 5 Werktage nach dem
Nutzungszeitpunkt abgerechnet.
MIETE & NUTZUNG:
Die Miete umfasst die Nutzung des Kochstudios „die Kochstubn“ sowie deren
Einrichtungen und Ausstattungen für den gebuchten Zeitraum.
Es besteht darüber hinaus kein wie immer geartetes Nutzungs- oder Mietrecht. Bei
der Nutzung ist insbesondere auf den ordnungsgemäßen, zum eigentlichen Zwecke
gedachten Gebrauch der zur Verfügung gestellten Einrichtung und Ausstattung zu
achten.
Die Miete deckt nicht die Kosten einer Wiederherstellung von im Nutzungszeitraum
erfolgten Beschädigungen am Kochstudio „die Kochstubn“, dessen Einrichtung und
Ausstattung oder einer gegebenenfalls notwendigen Zusatzreinigung wegen
unsachgemäßen Gebrauchs ab.
Das Kochstudio „die Kochstubn“ wird dem Vertragspartner in ordnungsgemäßem
und funktionstüchtigem Zustand übergeben. Dieser ordnungsgemäße Zustand gilt
durch die Übernahme des Lokals durch den Vertragspartner als bestätigt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich ferner, allfällige Mängel oder Schäden am Lokal
unverzüglich zu melden.
Für Schäden aus der nicht unverzüglichen Schadensmeldung haftet der
Vertragspartner.
Der Vertragspartner darf im Kochstudio die Kochstubn Veranstaltungen mit bis zu
20 Personen abhalten.
Eine höhere Personenanzahl bedarf der gesonderten Genehmigung.
HAUSORDNUNG:
Da sich die Betriebsstätte in einem Wohngebiet befindet, haben sich alle Nutzer und
deren Gäste strikt an die jeweils gültige und ausgehändigte Hausordnung zu halten.
Bei Nichtbeachtung der Hausordnung können die Nutzer und deren Gäste jederzeit
ohne Abmahnung und ohne Rückerstattung von Miet- oder Kautionsbeträgen aus
der Kochstudio „die Kochstubn“ verwiesen werden.
Nach 22:00h ist die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten. Kommt es zu
Verstößen gegen die Nachtruhe, sei es durch Lärm- oder Musikbelästigung im oder
vor dem Lokal, haftet der Veranstalter für daraus resultierende Folgen samt Kosten,
die durch einen Polizeieinsatz, Anwaltsschreiben oder eine etwaige Kündigung
aufgrund von Ruhestörung oder Überschreiten der Personenanzahl entstehen.
VERBRAUCH:
Um ein optimales Service anzubieten, sind bereits einige Verbrauchsmaterialien
eingelagert und können gegen Bezahlung verwendet werden.
Dazu liegt eine „Getränkeliste“ mit Preis- und Mengenangabe auf, in der die vom
Nutzer und dessen Gästen verbrauchten Mengen einzutragen sind und je nach
Vereinbarung bar oder per Rechnung zu bezahlen sind.
HAFTUNG:
Der Nutzer (=Vertragspartner) haftet für jeglichen Zusatzaufwand und sämtliche
Kosten aus Schäden und Folgeschäden, in Zusammenhang mit der Veranstaltung
am Kochstudio „die Kochstubn“.
Das sind insbesondere Schäden, die am technischen Equipment, Mobiliar, oder
sonstigem Inventar entstehen, Schäden, die durch Gäste oder Besucher der
Veranstaltung verursacht werden, insbesondere für außergewöhnliche Abnutzung,
Schäden an eingebrachten Gegenständen bzw. für Schäden, die bei deren Auf- und
Abbau entstanden sind, sowie für alle Folgen die sich aus einer Überschreitung der
genehmigten und bekannt gegebenen Gästezahl ergeben und Schäden, die sich aus
einer verspäteten oder vertragswidrigen Zurückstellung der Räumlichkeiten oder
des Inventars ergeben, insbesondere wegen Nichtvermietung.
Weiters haftet der Vertragspartner auch für alle in seinem Buchungszeitraum
konsumierten aber nicht bezahlten Verbrauchswaren, sowie für das korrekte
Verlassen (Sicherheitscheck) und die ordnungsgemäße Versperrung des Kochstudios
„die Kochstubn“ nach Nutzungsende.
Die Haftung ist betragsmäßig der Höhe nach nicht limitiert; die Schlüsselkaution
kann auf den entstandenen Schadensbetrag angerechnet werden. Der Nutzer haftet
in diesem Sinne für sich selbst und alle seine Gäste zu ungeteilter Hand.
ANZUWENDENDES RECHT:
Für alle Streitigkeiten aus der Buchung, Miete und Nutzung des Kochstudios „die
Kochstubn“, dessen Einrichtung und Ausstattung gilt österreichisches Recht und das
jeweilig zuständige Gericht am Betriebsstandort von „die Kochstubn“ e.U.